Hallo,
tatsächlich kam heute eine Rechnung des Pathologen. Kurzer Rückblick: im November bekam der Pathologe eine Probe zugeschickt, von der sowohl ich als auch die Frauenärztin davon ausgingen, das ggf. ein Embryo enthalten sein könnten (es waren Zwillinge; natürliche Fehlgeburt mit Medikamenten). 4 Tage später kam beim Toilettengang plötzlich großes, fleischiges Gewebe, es sah eindeutig nach Plazenta aus, ggf. auch Fruchthöhle. Es wurde wiederum zur Frauenärztin gebracht. Die Arzthelferin erkundigte sich beim Pathologen, ob die erste Probe auswertbar sei oder ob er doe zweite Probe auch benötigt. Daraufin meinte dieser, dass er die zweite Probe nicht braucht, da die erste auswertbar wäre. Die Praxis entsorgte daraufhin das Gewebe. Einige Tage später sprach er mit meiner Frauenärztin und erklärte, dass in der ersten Probe doch nur Blutkoagel gewesen seien. Er redete sich dann raus, dass eine himangenetische Untersuchung unseres Erbgutes eh mehr Aussagekraft hätte - das gibt uns aber trotzdem keine Antwort auf das Warum!
Nun die Rechnung, ca. 220€, darauf zwei Posten: einmal Untersuchung der Probe ca. 80€ und dann Untersuchung der Probe und der Organe, angeblich mit Herz, Lunge, Leber, etc. ca. 140€. Wohlgemerkt es waren nur Blutkoagel! Laut Sekretärin steht auch wirklich nichts im Befund. Der Pathologe hat leider angeblich keine Zeit für ein Telefonat. Ich soll eine Email schreiben.
Ist dieser Rechnungsbetrag nicht eine riesige Frechheit, nachdem er so unsauber gearbeitet hat? Insbesondere der zweite Posten? In Blutkoageln konnte er offensichtlich keine Organe gefunden haben! Wenn er sich nicht sicher war, ob die erste Probe auswertbar ist, hätte er sie zweite Probe zumindest zurück legen lassen müssen.
Ich möchte eigentlich die Rechnung nicht begleichen (zumindest nicht vollständig!), zumal ich auch nicht weiß ob das die Krankenkasse übernimmt. Ich will den Pathologen aber auch nicht für seine Fehleinschätzung bezahlen. Er hat meiner Meinung nach fahrlässig gehandelt, wir hatten ihm unsere toten Babys anvertraut. Weiß jemand wie ich das rechtlich korrekt formuliere? Greift in so einem Fall auch die Rechtschutzversicherung?
Ich freue mich über Erfahrungswerte!